Redaktionelle Unabhängigkeit in medizinischen Fachzeitschriften

Unsere Prinzipien basieren auf dem 2011 formulierten Konzept für ein «Ethik-Label», das von der Ärztekammer beauftragten «Arbeitsgruppe EMH» (zusammengesetzt aus Vertretern von FMH, VEDAG, SMSR, OMTC, EMH, M&H) erarbeitet wurde. Der Schlussbericht der Arbeitsgruppe wurde von der Ärztekammer am 21. Oktober 2011 genehmigt.

Der Text ist aktualisiert worden unter Berücksichtigung der später publizierten «Principles of Transparency and Best Practice in Scholarly Publishing».

Redaktionelle Unabhängigkeit und Themenvielfalt

Die für die Inhalte unserer Zeitschriften verantwortlichen Redaktionen bestehen aus Fachexperten.

Der Schweizerische Ärzteverlag EMH garantiert die redaktionelle Unabhängigkeit der Zeitschriften. Zur Wahrung der redaktionellen Unabhängigkeit werden die Prinzipien eingehalten, die von der World Association of Medical Editors formuliert wurden («The Relationship Between Journal Editors-in-Chief and Owners»). Es gibt keine Beeinflussung redaktioneller Entscheide durch Inserenten, Sponsoren, Verleger und Herausgeber.

Interessenskonflikte

Unsere Zeitschriften haben definierte Prozesse zum Umgang mit Interessenskonflikten; diese sind auch in den Autorenrichtlinien dokumentiert.

Interessenskonflikte der Autoren werden mit den Artikeln publiziert.

Interessenskonflikte von Redaktionsmitgliedern und Reviewern werden in der redaktionellen Arbeit angemessen berücksichtigt.

Peer reviewing

Die Autorenrichtlinien unserer wissenschaftlichen Zeitschriften stützen sich auf die Empfehlungen des International Committee of Medical Journal Editors.

Alle Beiträge werden durch die Redaktionen beurteilt. Alle Fachartikel sind zudem durch externe Gutachter geprüft (single blind peer reviewing).

 

Es ist klar ersichtlich, welche Inhalte unserer Zeitschriften peer reviewed sind und welche nicht. Ein entsprechender Hinweis wird sowohl in den gedruckten als auch in den Online-Versionen der Artikel eingefügt. Als Peer reviewing gilt hierbei nur externes Reviewing, also Begutachtung durch Redaktions-externe Personen.

Unsere Zeitschriften erfüllen die Vorgaben des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung an an eine Zeitschrift mit Peer reviewing (siehe Merkblatt des SIWF [PDF]).

Vertraulichkeit eingereichter Manuskripte

Eingereichte Beiträge sind vor der definitiven Publikation vertraulich; sie sind nur den Autoren, der Redaktion und allfälligen Reviewern zugänglich.

Andere Personen dürfen ausschliesslich z.B. im Rahmen einer Themenvorschau über geplante Publikationen informiert werden, nicht aber die Artikel oder Teile davon zur Einsicht erhalten oder gar auf ihren Inhalt Einfluss nehmen.

Klare Trennung von redaktionellen und bezahlten Inhalten

Unsere Zeitschriften publizieren keine bezahlten Inhalte im redaktionellen Teil (d.h. innerhalb der redaktionell hergestellten Rubriken).

Bezahlte Inhalte sind durch ihre Gestaltung klar als bezahlte Inhalte erkennbar. Textinserate erscheinen immer mit dem Hinweis «Anzeige», «Inserat» o.ä. PR-Beiträge unter dem Heading «zu Gast» erscheinen mit dem Hinweis «PR-Beitrag» im Seitenkopf und das für den Inhalt verantwortliche Unternehmen wird genannt.


Publikationsethik in unseren Fachzeitschriften

Wir betrachten die redaktionelle Unabhängigkeit unserer Zeitschriften und die Einhaltung strenger publikationsethischer Vorgaben als zentrales Element unserer verlegerischen Tätigkeit. Die bei EMH publizierten Fachzeitschriften halten sich an die Empfehlungen des International Committee of Medical Journal Editors («Uniform Requirements for Manuscripts Submitted to Biomedical Journals») und an die publikationsethischen Richtlinien des Committee on Publication Ethics (COPE).

Autorschaft

Die Nennung als Autorin oder Autor erfordert (1) substanzielle Beiträge zur Konzeption des Artikels, (2) das Verfassen oder eine Überarbeitung des Werkes im Hinblick auf wichtige Inhalte, (3) die Genehmigung der zu definitiven Fassung, (4) das Einverständnis, für alle Aspekte des Werkes mitverantwortlich zu sein. Alle als Autorinnen oder Autoren benannten Personen sollten alle vier Kriterien für die Urheberschaft erfüllen, und alle, die diese vier Kriterien erfüllen, sollten als Autoren benannt werden.

Die Beschaffung von Finanzmitteln, die Sammlung von Daten oder die allgemeine Aufsicht über die Forschungsgruppe rechtfertigen allein noch nicht die Autorenschaft, ebenso wenig wie die Tatsache, allein für die Klinik oder Organisationseinheit verantwortlich zu sein, in der der Artikel verfasst wurde. Solche Beiträge sollten als Danksagung aufgeführt werden.

Interessenskonflikte

Auf allfällige finanzielle oder persönliche Verbindungen, die im Zusammenhang mit der eingereichten Arbeit bestehen, ist im Abschnitt "Interessenskonflikte" des Manuskripts hinzuweisen. DIe Autorinnen und Autoren bestätigen die Richtigkeit dieser Information mit ihrer Unterschrift auf einem speziellen Autorenformular.

Redaktor(inn)en und Reviewer werden explizit aufgefordert, Interessenskonflikte zu melden, die ihre Meinung über das vorliegende Manuskript beeinflussen könnten; in diesem Fall werden sie vom Reviewing-Prozess dieses Manuskripts ausgeschlossen.

Plagiate und "Scientific misconduct"

Der Schweizerische Ärzteverlag EMH ist Mitglied von CrossRef und verwendet die Plagiarismus-Prüfung von CrossCheck / iThenticate. In unserem Online-Redaktionssystem werden alle neu eingereichten Manuskripte automatisch mit der CrossCheck-Datenbank verglichen. Artikel mit auffälligen Überschneidungen zu bereits publizierten Texten werden von der Redaktion sorgfältig auf Plagiate geprüft.

Wissenschaftliches Fehlverhalten umfasst, ist aber nicht notwendigerweise beschränkt auf das Erfinden von Daten, Datenfälschung, absichtliche Unterlassung der Offenlegung von Beziehungen und Aktivitäten und Plagiate. Vorwürfe eines Fehlverhaltens nehmen wir sehr ernst. Bei einem Verdacht auf "Scientific misconduct" halten wir uns an die Empfehlungen des Committee on Publication Ethics (COPE), der World Association of Medical Editors (WAME) und des International Committee of Medical Journal Editors (ICMJE).

Registrierung klinischer Studien

Die Registrierung klinischer Studien in einem öffentlichen Studienregister zum oder vor dem Zeitpunkt der ersten Patientenrekrutierung ist eine Bedingung für die Einreichung in unseren wissenschaftlichen Zeitschriften. ICMJE definiert eine klinische Studie als jedes Forschungsprojekt, das prospektiv Personen oder eine Gruppe von Personen einer Intervention zuweist, mit oder ohne gleichzeitige Vergleichs- oder Kontrollgruppen, um die Beziehung zwischen einer gesundheitsbezogenen Intervention und einem Ergebnis zu untersuchen.

Genehmigung durch eine Ethikkommission

Artikel, in denen über Ergebnisse prospektiver Forschung an Menschen oder Proben oder über Ergebnisse von Tierversuchen berichtet wird, müssen eine Erklärung enthalten, dass die Studie eine ethische Genehmigung erhalten hat, einschliesslich des Namens der Ethikkommission(en) oder des institutionellen Prüfungsausschusses und der ID-Nummer der Genehmigung(en). Wenn eine Genehmigung durch eine Ethikkommission nicht erforderlich ist, sollte das Manuskript dazu eine klare Aussage und eine Begründung enthalten.

Bei der Berichterstattung über Forschung an Menschen soll im Artikel angegeben sein, ob die angewandten Verfahren von einer rechtlich qualifizierten Ethikkommission beurteilt und genehmigt wurden oder, falls keine formelle Ethikkommission vorhanden ist, im Einklang mit der Erklärung von Helsinki-Deklaration standen. 

Falls Zweifel bestehen, ob die Forschung in Übereinstimmung mit der Helsinki-Deklaration durchgeführt wurde, müssen die Autoren die Gründe für ihren Ansatz erläutern und nachweisen, dass das institutionelle Überprüfungsorgan die Studie ausdrücklich genehmigt hat. Auch bei einer Genehmigung durch ein solches Gremium bildet sich die Redaktion ein eigenes Urteil darüber, ob die Durchführung der Forschung angemessen war.

Bei der Berichterstattung über Tierversuche soll angegeben werden, ob die institutionellen und nationalen Richtlinien für die Pflege und Verwendung von Versuchstieren befolgt wurden.

Schutz der Privatsphäre von Patienten

Patienten haben ein Recht auf den Schutz ihrer Privatsphäre.

Angaben, die Rückschlüsse auf die Identität erlauben, werden nur publiziert, wenn sie für den wissenschaftlichen Inhalt der Mitteilung unerlässlich sind und eine schriftliche Einwilligung des Patienten vorliegt («informed consent»; auch bei Abbildungen). Diese Einwilligung muss durch die Autoren archiviert werden. Eine Bestätigung über das Vorliegen des vom Patienten unterschriebenen Informed consent muss dem Verlag zugestellt werden.

Die Patienten müssen darauf hingewiesen werden, dass der Artikel auch im Internet zugänglich sein wird. Verfälschende Angaben zur Wahrung der Anonymität sind nicht zulässig.

Reviewing-Prozess

EMH stellt sicher, dass alle redaktionellen Prozesse den höchsten Standards entsprechen und dass sie sorgfältig und transparent durchgeführt werden.

Wissenschaftliche Manuskripte werden externen Gutachtern zur Prüfung vorgelegt (single blind peer reviewing). Die Redaktion kann Beiträge aufgrund einer redaktionellen Prüfung auch direkt ablehnen. Alle Reviewerkommentare werden von den Fachredaktionen geprüft. Nach Einreichen ihrer eigenen Kommentare erhalten die Reviewer Einsicht in die Kommentare der anderen Reviewer.

Wiedererwägungsgesuche nach einer Ablehnung können über unser Online-Redaktionssystem oder via e-Mail an das Redaktionssekretariat geschickt werden.

Wenn ein Redaktionsmitglied Autor(in) oder Mitautor(in) eines Manuskripts ist, ist sie oder er von Publikationsentscheidungen ausgeschlossen und hat keinen Einblick in den Reviewing-Prozess des Artikels.

Geistiges Eigentum

Falls in einem Beitrag Bilder oder Tabellen aus anderen Publikationen verwendet werden, müssen die Autoren zwingend eine Abdruckgenehmigung des betreffenden Rechtsinhabers einholen, die sowohl die Print- als auch die Online-Publikation des eingereichten Artikels abdeckt.

Data sharing

Artikel, die über die Resultate klinischer Studien berichten, sollten ein "data sharing statement" enthalten.

Gut zum Druck

Die Korrespondenzautoren erhalten vor der definitiven Veröffentlichung einen Abzug der vom Verlag lektorierten und allenfalls übersetzten Textfassung zur Freigabe.

Diskussionen nach der Publikation

Rückmeldungen sind uns willkommen. Sie können als Leserbriefe eingereicht werden oder als Kommentar auf der Website direkt beim jeweiligen Artikel eingegeben werden.

Sollte eine Korrektur eines publizierten Artikels erforderlich sein, befolgen wir die Empfehlungen der ICMJE.

Beschwerden

Beschwerden, die über redaktionelle Entscheide hinausgehen, können an die Mailadresse journaloffice[at]emh.ch eingeschickt werden. Sie werden vertraulich behandelt und der Geschäftsleitung vorgelegt.


Trennung von Redaktionen und Marketing

Die Herstellung von Zeitschriften ist mit grossem Redaktions- und Produktionsaufwand verbunden. Je höher der Qualitätsanspruch ist, desto mehr Kosten fallen an. Wie bei der Tages- und Publikumspresse ist auch bei Fachtiteln der Anzeigenverkauf unverzichtbares Standbein zur Zeitschriftenfinanzierung. Doch seriöse Zeitschriften werden nicht publiziert, um Werbung zu verkaufen, sondern verkaufen Werbung, um publiziert werden zu können. Dieses Selbstverständnis ist im Schweizerischen Ärzteverlag EMH oberstes Gebot. Redaktion und Marketing arbeiten bei uns streng voneinander getrennt; eine inhaltliche Beeinflussung unserer Zeitschriften durch wirtschaftliche Interessen ist ausgeschlossen.

EMH garantiert die redaktionelle Unabhängigkeit der Redaktionen anhand von Redaktionsstatuten. Dazu werden die Prinzipien eingehalten, die von der World Association of Medical Editors formuliert wurden («The Relationship Between Journal Editors-in-Chief and Owners»).

Eine inhaltliche Beeinflussung durch wirtschaftliche Interessen ist ausgeschlossen.

Werbeseiten und PR-Artikel sind klar gekennzeichnet und durch ihre Gestaltung vom redaktionellen Inhalt unterscheidbar. 

 

EMH achtet bei den angebotenen Werbemöglichkeiten auf die Einhaltung der Bestimmungen des Heilmittelgesetzes, der Verordnung über die Arzneimittelwerbung, des Pharmacodex sowie der Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften. Ein interner durch die Geschäftsleitung erarbeiteter Leitfaden ergänzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen und bietet zusätzliche Richtlinien für die Auswahl der Inserenten in den EMH-Produkten. Im Zweifelsfall entscheidet eine Kommission bestehend aus Sales Team und Redaktion über die Annahme oder Ablehnung von Anzeigen. 


Grundlagendokumente

Publikationsethische Fragen werden regelmässig im Verlag und in den Redaktionen diskutiert. Dabei stützen wir uns unter anderem auf folgende Grundlagendokumente:

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